Rechtliche Grundlagen im Überblick ... |
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Tischlerei Fink |
1. Inhalt: Für den Inhalt
des Vertrages ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgebend. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt
sind. Anbote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Auftrag gilt für uns
als angenommen, wenn eine Kopie der Auftragsbestätigung von Ihnen
unterschrieben an uns retourniert und Punkt 7 beachtet wurde. |
2. Lieferfrist:
Lieferfristen werden unverbindlich und nach bester Aussicht genannt. Wir
sind bemüht, die von uns angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Sollte
der angegebene Liefertermin unsererseits um mehr als 10 Wochen
überschritten werden, können Sie schriftlich vom Vertrag zurücktreten. |
3. Beanstandungen:
Beanstandungen können nur binnen 10 Tagen nach Lieferung zur Kenntnis
genommen werden. |
4. Garantieansprüche:
Für maßangefertigte unbewegliche Güter 3 Jahr, für bewegliche Güter
1/2 Jahr. |
5. Gewährleistung nur
für Handelsware: Da die Verarbeitung der gelieferten Waren außerhalb
unseres Einflusses liegt, können wir eine Haftung hiefür nicht
übernehmen. Für Folgeschäden haften wir nicht. Das
Produkthaftungsgesetz kommt bei Sachschäden im gewerblichen und
beruflichen Bereich nicht zur Anwendung. Die Gewährleistung erlischt,
wenn Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen im Verzug sind. |
6. Preise: Wir
behalten eine Erhöhung der Preise vor, wenn nach Vertragsabschluss die
Werkstoffpreise oder Löhne stark steigen. Sollte es nach unterschriebener
Auftragsbestätigung aus Ihrem Verschulden nicht zur Ausführung des
Auftrages kommen, sind unsere Vorleistungen (Sonderanfertigung, Planung
und Reisekosten) zu ersetzen. |
7. Zahlung: Falls
nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Erhalt
der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei einem Auftragswert über € 2.180,19
ist 1/3 des Gesamtbetrages als Anzahlung zu leisten. Bei Zahlungsverzug
werden 2% Zinsen pro Monat verrechnet. Gerichtsstand ist Feldbach. Die
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. |
8. Eigentumsvorbehalt: Meine Entwürfe und Planung dürfen ohne meine Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bis zur Ausführung des Auftrages unsererseits bleiben diese Entwürfe mein geistiges Eigentum. |