Rechtliche Grundlagen im Überblick ...
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Tischlerei Fink

1. Inhalt: Für den Inhalt des Vertrages ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Anbote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Auftrag gilt für uns als angenommen, wenn eine Kopie der Auftragsbestätigung von Ihnen unterschrieben an uns retourniert und Punkt 7 beachtet wurde.

2. Lieferfrist: Lieferfristen werden unverbindlich und nach bester Aussicht genannt. Wir sind bemüht, die von uns angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Sollte der angegebene Liefertermin unsererseits um mehr als 10 Wochen überschritten werden, können Sie schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

3. Beanstandungen: Beanstandungen können nur binnen 10 Tagen nach Lieferung zur Kenntnis genommen werden.

4. Garantieansprüche: Für maßangefertigte unbewegliche Güter 3 Jahr, für bewegliche Güter 1/2 Jahr.

5. Gewährleistung nur für Handelsware: Da die Verarbeitung der gelieferten Waren außerhalb unseres Einflusses liegt, können wir eine Haftung hiefür nicht übernehmen. Für Folgeschäden haften wir nicht. Das Produkthaftungsgesetz kommt bei Sachschäden im gewerblichen und beruflichen Bereich nicht zur Anwendung. Die Gewährleistung erlischt, wenn Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen im Verzug sind.

6. Preise: Wir behalten eine Erhöhung der Preise vor, wenn nach Vertragsabschluss die Werkstoffpreise oder Löhne stark steigen. Sollte es nach unterschriebener Auftragsbestätigung aus Ihrem Verschulden nicht zur Ausführung des Auftrages kommen, sind unsere Vorleistungen (Sonderanfertigung, Planung und Reisekosten) zu ersetzen.

7. Zahlung: Falls nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei einem Auftragswert über € 2.180,19 ist 1/3 des Gesamtbetrages als Anzahlung zu leisten. Bei Zahlungsverzug werden 2% Zinsen pro Monat verrechnet. Gerichtsstand ist Feldbach. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

8. Eigentumsvorbehalt: Meine Entwürfe und Planung dürfen ohne meine Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bis zur Ausführung des Auftrages unsererseits bleiben diese Entwürfe mein geistiges Eigentum.

 

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